Allgemeine Geschäftsbedingungen Kanustation Granzow

Alle Boote und Zubehör sind in technisch einwandfreien Zustand. Bei Beschädigung oder Verlust haftet der Mieter für die Wiederbeschaffungbzw. Reparatur in vollem Umfang. Der Mietpreis ist im Voraus zu entrichten. Ein gültiges Ausweisdokument muss als Pfand hinterlegt werden. Für Schäden an Dritte und durch unsachgemäße Behandlung übernimmt der Vermieter keine Haftung. Die Benutzung der Boote erfolgt aufeigene Gefahr. Jeder Bootsbenutzer muss schwimmen können. Verlängerungen sind nur nach telefonischer Absprache möglich. Ausgabe: entstprechend der Öffnungszeiten ab 09.00 Uhr, Rückgabe bis 18.30 Uhr jeweils an der Kanustation Granzow.

Die Boote sind nicht gegen Diebstahl versichert. Das komplette Paddelzubehör mit ans Zelt nehmen (Tonne, Packsack, Spritzdecke, Neodeckel, Schwimmweste und die Paddel). Das Kanu am Zeltplatz aus dem Wasser holen und zum Zelt legen.

Der Gesamtpreis spätestens bei der Anreise in bar fällig (keine EC-Zahlung möglich!). Für eine bargeldlose Bezahlung bieten wir an, die Summe 14 Tage vor Anreise auf unsere Bankverbindung zu überweisen.

Rücktrittsbedingungen Mietgegenstände/Kanus sowie von Reservierungen Zeltplatzübernachtungen:
Wir versuchen, Rücktritte von Reservierungen von unseren Mietgegenständen/Kanus sowie Zeltplatzübernachtungen so unkompliziert wie möglich zu gestalten und probieren für beide Seiten nach einer Lösung zu suchen. So ist häufig eine Verschiebung des Mietzeitraumes auf einen späteren Termin möglich. Findet sich keine Lösung oder ist der Storno zu kurzfristig, bitten wir um Verständnis, dass folgende Kosten bei Rücktritten anfallen: Bis zu 21 Tage vor Anreise könnt Ihr KOSTENFREI stornieren. Bei einer Absage in den 21 Tagen vor Anreise zahlen Sie 50% des Gesamtpreises. Ein Absage 2 Tage vor Anreise 90%. Wir weisen darauf hin, dass wir Rücktritte mit der Begründung auf das Wetter & Krankheit leider nicht akzeptieren können.

 

Rücktrittsbedingungen Schulfahrten/Gruppenreisen: 
Wir versuchen, Rücktritte von Reservierungen so unkompliziert wie möglich zu gestalten. Wir bitten aber auch um Verständnis, dass wir folgende Kosten bei Rücktritten in Rechnung stellen müssen: Bei Rücktritten bis vier Wochen vor Beginn des Reservierungszeitraumes berechnen wir Kosten in Höhe von 25% des Preises. Bei Rücktritten, bis acht Tagen vor Beginn des Reservierungszeitraumes berechnen wir Kosten in Höhe von 50% des Preises. Bei Rücktritten innerhalb der 8 Tage vor Beginn des Reservierungszeitraumes berechnen wir Kosten in Höhe von 90% des Preises.

 

1. Anmeldung und Abschluss des Vertrages

Mit der schriftlichen Anmeldung bietet die Kanustation Granzow den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag wird für die Kanustation Granzow verbindlich.

2. Zahlung

Bei einer Boots/Kanumiete sowie Zeltplatzreservierung ist die Zahlung spätestens am Anreisetag bar fällig.
Bei Jugend- und Gruppenreisen ist mit Empfang der Buchungsbestätigung/Rechnung eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtpreises fällig. Der Restbetrag ist spätestens 3 Wochen vor Beginn der Tour, des Kurses oder der Mietzeit zu zahlen.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus unseren Prospektbeschreibungen und der Beschreibung von Leistungen auf unserer Homepage www.kanustation-granzow.de unter Beachtung des Inhaltes der Bestätigung. Sonderwünsche, Anmeldungen unter einer Bedingung und Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von der Kanustation Granzow schriftlich bestätigt wurden.

4. Leistungsänderungen

a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen oder Kursleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der Kanustation Granzow nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistungen nicht beeinträchtigen. Soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind, bleiben evtl. Gewährleistungsansprüche unberührt.

b) Die Regelung in 4. a) gilt nicht, wenn Leistungsänderungen aus Sicherheitsgründen vorgenommen werden müssen. Derartige Gründe können nur Unwetter oder Windverhältnisse sein, die einen sicheren Betrieb der Boote gefährden.

5. Rücktritt durch den Kunden

a) Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Kanustation Granzow. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, kann die Kanustation Granzow Aufwendungsersatz nach Maßgabe folgender pauschalierter Stornokosten je angemeldetem Teilnehmer verlangen (siehe oben).

6. Rücktritt und Kündigung durch die kanustation Granzow

a) Kommt der Kunde trotz Mahnung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, kann die Kanustation Granzow ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten.

b) Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl kann Kanustation Granzow bis 2 Wochen vor Vertragsbeginn zurücktreten. In diesem Fall wird der gezahlte Vertragspreis in voller Höhe zurückerstattet.

7. Kündigung infolge höherer Gewalt

Wird die Durchführung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer „höherer Gewalt“ erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Parteien den Vertrag kündigen. Im Falle der Kündigung kann Kanustation Granzow für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 638 Abs. 3 des BGB zu bemessende Entschädigung verlangen.

8. Gewährleistung, Abhilfe und Obliegenheiten des Kunden beim Auftreten von Leistungsstörungen

a) Kanustation Granzow steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns ein. Kanustation Granzow haftet nicht für Angaben in Orts- und Hotelprospekten.

b) Sind die vertraglich geschuldeten Leistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Kunde Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in einer Beseitigung des Mangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.

c) Unterlässt es der Kunde bei Auftreten eines Mangels schuldhaft, diesen gegenüber der Kanustation Granzow oder dem eingesetzten Betreuer anzuzeigen, so kann er auf diesen Mangel später keine reisevertraglichen Gewährleistungsansprüche mehr stützen.

d) Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, steht dem Kunden ein mangelbedingtes Kündigungsrecht gem. § 651 e BGB nur dann zu, wenn die Kanustation Granzow (bzw. dem eingesetzten Betreuer) fruchtlos eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt worden ist, wenn Abhilfe unmöglich oder von die Kanustation Granzow verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

e) Im Falle berechtigter Kündigung kann die Kanustation Granzow für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie der Gesamtpreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen maßgeblich (vergleiche § 638 Abs. 3 BGB). Dies gilt nicht, sofern die erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen für den Kunden kein Interesse haben.

9. Haftungsbeschränkung

a) Die vertragliche und deliktische Haftung der Kanustation Granzow ist auf einen Betrag von 4.100,00 EUR beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden, der nicht Körperschaden ist, weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wenn die Kanustation Granzow für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträger verantwortlich ist.

b) Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung in den vorgenannten Fällen auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchst-summen gelten jeweils je Kunde und Reise.

c) Die Kanustation Granzow haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Zeltplatzübernachtungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.

d) Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben, soweit nicht ein Fall von 8. a) vorliegt, unberührt.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährungen

a) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit oder wegen der Verletzung von Nebenpflichten hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber der Kanustation Granzow geltend zu machen. Eine Geltendmachung gegenüber dem vermittelnden Reisebüro genügt nicht. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde die vorgenannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.

b) Ansprüche des Kunden wegen mangelhafter Reiseleistung, nachträglicher Unmöglichkeit und der Verletzung von Nebenpflichten verjähren in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise.

c) Eine Abtretung jedweder Ansprüche aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Mitreisende oder sonstige Dritte ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.

Allgemeines/Gerichtsstand

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages führt nicht zur Unwirk-samkeit des Vertrages im Übrigen, dasselbe gilt für diese Bedingungen. Die Daten des Kunden werden mittels EDV unter Beachtung des Datenschutzgesetzes verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Gerichtsstand für Klagen gegen die Kanustation Granzow ist Neustrelitz/Mecklenburg-Vorpommern.

Stand: 2.2021

 

Kanustation Granzow
Bernd Itner
Seestr. 11
17252 Mirow OT Granzow
Telefon : 039833/ 2 18 00
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